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    Die Gründe für die Aufnahme in unser Heim sind in der Regel die Sprachauffälligkeit des Kindes oder Jugendlichen, die wegen dieser Behinderung die Schule zur Sprachförderung besuchen muss (§ 39 BSHG) und denen eine tägliche Beförderung zwischen Wohnort und Schule nicht zugemutet werden kann.

    Weiterhin kann eine Aufnahme erfolgen, wenn die Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung (§ 34 SGB VIII) besteht oder der Grund in der seelischen Behinderung oder der Bedrohung von seelischer Behinderung beim Kind oder beim Jugendlichen (§ 35 a SGB VII) liegt.

    Voraussetzung für die Aufnahme ist in jedem Fall mindestens ein Aufnahmegespräch. Dabei geht es neben dem persönlichen gegenseitigen Kennenlernen auch um die Klärung aller Fragen und Informationen, die für die Familie im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Angehörigen nach Bayreuth und des Heimaufenthalts entstehen.

    Nach Bedarf können mehrere Termine vereinbart werden, um die für die Aufnahme notwendigen Entscheidungsmerkmale für die Familie und das Heim zu erheben.

    Durch diese Gespräche soll vor der Aufnahme geklärt werden, in welche Heimgruppe der Minderjährige aufgenommen werden kann, so dass die Familie und die Gruppe sich bereits vorzeitig kennenlernen und auf einander einstellen können. Ebenso ist die voraussichtliche Dauer des Heimaufenthalts soweit möglich zu besprechen. Es kann auch ein Probebesuch vereinbart werden.
    Aus konzeptionellen und baulichen Gründen können wir leider nicht aufnehmen:

     

    Termine

    Presse

    Bezirk Oberfranken
    Öffentlichkeitsarbeit
    Monika Hopf
    Cottenbacher Str. 23
    95445 Bayreuth
    www.bezirk-oberfranken.de

    Kontakt

    Heim
    an der Markgrafenschule Bayreuth
    Markgrafenallee 33
    95448 Bayreuth
    Telefon: (09 21) 78 46-16 30
    Fax: (09 21) 78 46-9 16 00

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