Sprachauffälligkeiten

Grundsätzlich stellt die zuständige Heimatschule, ggf. in Zusammenarbeit mit einer Förderschule oder dem Gesundheitsamt, die Sprachauffälligkeit fest und leitet aus der Schwere der Auffälligkeit die Notwendigkeit ab, eine Schule zur Sprachförderung zu besuchen.
Für Kinder aus Bayreuth und Umgebung ist dies dann die Markgrafenschule. Bei Schülern aus anderen Regionen, die nach dem Besuch ihrer heimatnahen Sprachheilschule oder eines Sonderpädagogischen Förderzentrums zur weiteren Beschulung nach Bayreuth wechseln sollen, stellt die bisher besuchte Schule mit einem Gutachten die Notwendigkeit des weiteren Schulbesuchs in Bayreuth fest. Mit diesem Gutachten, eventuell ergänzt durch Ausführungen der Markgrafenschule, wird von Bayreuth aus beim regionalen Schulamt und der zuständigen Sozialverwaltung die Beschulung und die Kostenübernahme für den Heimaufenthalt beantragt.
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