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    Inhalt und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, wobei das enge soziale Umfeld des Heranwachsenden mit seinen Bedingungen und Ressourcen einbezogen wird. Eine enge Verbindung von pädagogischer und therapeutischer Leistung wird dadurch erreicht. Grundsätzlich wird in der Planung die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller das Kind betreuenden Fachkräfte (Erzieher, Lehrer, Fachdienste, ggf. Arztpraxen, Logopäden, Ergotherapeuthen und Beratungsstellen) angestrebt.

    Im Heim erfolgt die planerische Umsetzung im Erziehungsplan, der von der Gruppe und der Erziehungsleitung verantwortet wird. Die weiterführende Therapieplanung als Teil der Hilfe- und Erziehungsplanung strukturiert sich in Dauer und Überprüfung an den fachlichen Standards der eingesetzten therapeutischen Methoden.

    Vereinbart und koordiniert wird bei der Heimaufnahme durch das Jugendamt das pädagogisch-therapeutische Handeln in der praxisorientierten Hilfeplanung, die in der Verantwortung der jeweiligen Jugendämter liegt.

     

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